Häufige Fragen
Auf dieser Seite haben wir Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Erdgas zusammengestellt. Sie möchten mehr wissen? Gerne beantwortet das SWH-Team jederzeit Ihre Fragen
1. Was muss ich bei Gasgeruch tun?
Erdgas ist geruchlos und ungiftig. Zu Ihrer Sicherheit haben wir unserem
Erdgas jedoch einen Geruchsstoff beigemischt, damit Sie eventuell austretendes Erdgas sofort bemerken. Sollten Sie Gasgeruch feststellen, informieren Sie uns bitte umgehend. Nutzen Sie dafür bitte unbedingt ein Telefon außerhalb Ihrer Wohnung.
Unter der Telefonnummer 07032-948-10 sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Folgende Maßnahmen müssen Sie zu Ihrer Sicherheit sofort ergreifen, wenn Sie diesen Geruch wahrnehmen sollten
- Alle Fenster und Türen öffnen und für Durchzug sorgen. Wichtig ist, dass Sie offenes Feuer vermeiden. Nicht rauchen! Keine elektrischen Schalter, Stecker und Klingeln benutzen.
- Schließen Sie alle Absperreinrichtungen der Gasleitung.
- Verlassen Sie die Wohnung. Warnen Sie andere Hausbewohner. Beachten Sie dabei: Nicht klingeln ? bitte unbedingt klopfen!
Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie auch dann uns informieren, wenn der Gasgeruch nur schwach wahrnehmbar ist oder wenn Sie auf der Straße Gasgeruch wahrnehmen.
2. Warum wird Erdgas in m³ abgelesen und in kWh abgerechnet?
Der Gaszähler misst Ihren Erdgasverbrauch in m³. Für den Verbrauch bei Energie relevant ist nicht das Volumen (m³), sondern der Brennwert (Wärmeinhalt), gemessen in Kilowattstunden (kWh). Durch einen Umrechnungsfaktor wird Ihr Verbrauch auf Kilowattstunden umgerechnet. Dieser Umrechnungsfaktor wird für jeden Bereich in unserem Versorgungsgebiet unter Bezugnahme des Gases, des Gasdrucks, der Temperatur und weiterer Faktoren errechnet.
3. Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?
Der größte Teil des Erdgaspreises, nämlich rund 71 Prozent des Erdgaspreises ist für den Einkauf des Rohstoffes Erdgas, für den Transport und die Verteilung erforderlich. 29 Prozent des Erdgaspreises entfallen auf Steuern und Abgaben, wie zum Beispiel die Erdgassteuer und die Mehrwertsteuer.
4. Woher kommt das Erdgas?
Das Erdgas, mit dem deutsche Verbraucher heizen, hat meist einen langen Weg hinter sich. Ferngasunternehmen transportieren das Erdgas über bis zu fünftausend Kilometer lange Pipelines von den Fördergebieten bis an Deutschlands Grenzen.
Von dort wird das Erdgas zu den lokalen Gasunternehmen weiterbefördert, die in ihrer Region über eigene Gasnetze die Versorgung der Haushalte und Gewerbekunden mit Erdgas sicherstellen.
Der Grund, warum Erdgas solch lange Strecken zurücklegen muss: Hierzulande gibt es nur geringe natürliche Erdgasvorkommen. 85 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases muss importiert werden, nur 15 Prozent stammen aus heimischer Förderung. 34 Prozent werden aus Russland, 25 Prozent aus Norwegen und 20 Prozent aus den Niederlanden bezogen. Die restlichen sechs Prozent stammen aus Großbritannien, Dänemark und anderen Staaten.
5. Was versteht man unter der Ölpreisbindung?
Der Erdgaspreis richtet sich in Deutschland nicht nach dem Welt-Erdgaspreis, sondern nach dem Ölpreis. Oder anders ausgedrückt: Für die Berechnung des Erdgaspreises gilt der Ölpreis quasi als "Leitwährung".
Als Referenz bei der Ölpreisbindung wird in Deutschland sehr häufig der Preis für leichtes Heizöl (HEL) zugrunde gelegt. Das Statistische Bundesamt ermittelt monatlich die Durchschnittswerte und veröffentlicht diese für die Allgemeinheit. Um kurzfristigen Preisschwankungen entgegenwirken zu können und Preisspitzen zu glätten, wird bei Erdgaslieferverträgen häufig die "6/3/3-Regelung" oder die "6/1/3-Regelung" angewendet. Bei letzterer (für Herrenberg gültig) werden für einen sechsmonatigen Zeitraum (6) der Durchschnittspreis für leichtes Heizöl gebildet. Dieser hat dann nach einem Monat Zeitversatz (1) eine Gültigkeit von drei Monaten (3) und dient als Basis für die Berechnung des Erdgaspreises.