1. Satzung zur Änderung der WASSERVERSORGUNGSSATZUNG (WVS) vom 21.07.1998
Auszug aus der
1. Satzung zur Änderung der WASSERVERSORGUNGSSATZUNG (WVS) vom 21.07.1998
Verbrauchsgebühr
Die Verbrauchsgebühr nach dem gemessenen Verbrauch (§42) beträgt ab 01.01.2009
je m³ Trinkwasser: netto 1,82 € brutto 1,95 €
Grundgebühr
gestaffelt je nach Zählergröße. Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:
| Maximal- durchfluss (Qmax) | 3 u. 5 m³/h | 10m³/h | 20m³/h | über 20m³/h |
| Nenn- durchfluss Qn | 1,5 u. 2,5 m³/h | 6m³/h | 10m³/h | über 10m³/h |
| € | € | € | € | |
| netto / brutto | netto / brutto | netto / brutto | netto / brutto | |
| jährlich | 58,-- / 62,06 | 155,-- / 165,85 | 232,-- / 248,24 | 387,-- / 414,09 |
Entwässerungsgebühr ab 01.01.2012
Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Abwasser 1,70 €.
Das Niederschlagswasser beträgt je m³ 0,40 €
Umsatzsteuer
Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer, die beim Wasser derzeit 7% beträgt. Die Bruttopreise sind auf volle Centbeträge gerundet. Auf die Entwässerungs-gebühren wird keine Umsatzsteuer erhoben.