1. Satzung zur Änderung der WASSERVERSORGUNGSSATZUNG (WVS) vom 21.07.1998

Auszug aus der

1. Satzung zur Änderung der WASSERVERSORGUNGSSATZUNG (WVS) vom 21.07.1998

Verbrauchsgebühr

Die Verbrauchsgebühr nach dem gemessenen Verbrauch (§42) beträgt ab 01.01.2009

je m³ Trinkwasser: netto 1,82 €     brutto 1,95 €

Grundgebühr

gestaffelt je nach Zählergröße. Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:

Maximal-
durchfluss
(Qmax)
3 u. 5 m³/h10m³/h              20m³/h       über 20m³/h  
Nenn-
durchfluss
Qn
1,5 u. 2,5 m³/h  6m³/h10m³/hüber 10m³/h
 
 
netto / bruttonetto / bruttonetto / bruttonetto / brutto
jährlich58,--  / 62,06155,-- / 165,85232,-- / 248,24387,--  / 414,09

Entwässerungsgebühr ab 01.01.2012

Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Abwasser 1,70 €.
Das Niederschlagswasser beträgt je m³ 0,40 €

 

Umsatzsteuer

Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer, die beim Wasser derzeit 7% beträgt. Die Bruttopreise sind auf volle Centbeträge gerundet. Auf die Entwässerungs-gebühren wird keine Umsatzsteuer erhoben.