Insgesamt 15 Bäume im Kernstadtgebiet Herrenberg müssen gefällt werden. Grund für die Fällarbeiten ist die Position der Bäume. Diese befinden sich in kritischer Nähe zur Gashochdruckleitung. Das Amt für Technik und Grün wird voraussichtlich Anfang Oktober mit den Fällarbeiten beginnen.

Basis für die Entscheidung zur Entfernung der Bäume ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das DVGW-Regelwerk (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.). Beide schreiben vor, dass Bäume in unmittelbarer Nähe zu Gashochdruckleitungen entfernt werden müssen.

Die Bäume können durch ihre Wurzeln sogenannte Zugschlingen an den Gasleitungen hervorrufen. Sollte ein Baum dann aufgrund eines Sturms oder anderer Ursachen fallen, besteht die Gefahr, dass die Gasleitung dabei mit aus dem Boden gerissen wird. Zusätzlich wird durch das Wurzelwerk der passive Korrosionsschutz der Leitungen beschädigt, sodass diese schneller korrodieren und Schäden aufweisen können. Die Bäume gefährden somit die Versorgungssicherheit.

Intensives Prüfverfahren

Insgesamt wurden ca. 120 Bäume überprüft, die sich in der Nähe von Gasleitungen befinden. Durch ein intensives Prüfverfahren und das Ausloten aller vorhanden Vorschriften sowie zahlreicher zusätzlicher Kriterien konnten die Stadtwerke gemeinsam mit dem Amt für Technik und Grün den Großteil der Bäume ausschließen. Letzten Endes müssen nun 15 Bäume gefällt werden. Kriterien waren beispielsweise die Baumart, das Material der Leitungen, der Abstand zur Leitung, der Standort (innerorts/außerorts), der Abstand zu Gebäuden und der Stammumfang.

Auch eine Umverlegung der Gasleitungen zogen die Stadtwerke in Erwägung. Diese ist im Hochdruck-Bereich jedoch weder technisch noch wirtschaftlich machbar. Die Fällung der 15 Bäume ist somit unumgänglich.

Artenschutz und Kompensationsmaßnahmen

Bei den betroffenen Bäumen handelt es sich um fünf Spitzahorn, drei Scheinakazien, zwei Sommerlinden, zwei Feldahorn, eine Süßkirsche, eine Pyramidenpappel und einen Kirschbaum. Diese wurden zwischen 1970 und 1990 gepflanzt.

Um die Brut- und Nistzeit von Vögeln nicht zu beeinflussen, werden die Fällarbeiten im Herbst durchgeführt. Unmittelbar vor der Fällung werden die Bäume auf artenschutzrechtliche Aspekte hin überprüft und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen zum Artenschutz ergriffen.

Zur Kompensation wird das Amt für Technik und Grün im Frühjahr 15 Bäume an alternativen Standorten pflanzen. Außerdem werden die ehemaligen Baumquartiere – wo möglich – ökologisch aufgewertet, indem beispielsweise insektenfreundliche Stauden gepflanzt werden. Finanziert werden diese Maßnahmen von den Stadtwerken Herrenberg.