Gebühren
Wasserversorgungssatzung
1. Satzung zur Änderung der WASSERVERSORGUNGSSATZUNG (WVS) vom 21.07.1998
Auszug aus der
6. Satzung zur Änderung der WASSERVERSORGUNGSSATZUNG (WVS) vom 21.07.1998
Verbrauchsgebühr
Die Verbrauchsgebühr nach dem gemessenen Verbrauch (§42) beträgt ab 01.01.2015
je m³ Trinkwasser: netto 2,01 € brutto 2,15 €
Grundgebühr
gestaffelt ja nach Zählergröße. Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:
Maximaldurchfluss (Qmax) | 3 und 5m³/h | 10m³/h | 20m³/h | über 20m³/h |
Nenndurchfluss (Qn) | 1,5 und 2,5m³/h | 6m³/h | 10m³/h | über 10m³/h |
€ | € | € | € | |
netto / brutto | netto / brutto | netto / brutto | netto / brutto | |
jährlich | 58,-- / 62,06 | 155,-- / 165,85 | 232,-- / 248,24 | 387,-- / 414,09 |
Entwässerungsgebühr am 01.01.2018
Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Abwasser 1,46 €.
Das Niederschlagswasser beträgt je m³ 0,36 €
Umsatzsteuer
Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer, die beim Wasser derzeit 7% beträgt. Die Bruttopreise sind auf volle Centbeträge gerundet. Auf die Entwässerungsgebühren wird keine Umsatzsteuer erhoben.