Die vorläufige Entlastung entspricht dem Betrag Ihres Dezember-Abschlages, der von
Ihnen nicht entrichtet werden muss. Diese Höhe wird auf Basis von 1/10 desJahresverbrauches berechnet.Die tatsächliche Entlastung entspricht der Soforthilfe, die wir auf Basis IhrerJahresverbrauchsprognose (Stand: September 2022) beim Bund beantragen. DieseHöhe wird auf Basis von 1/12 des Jahresverbrauches berechnet.
Berechnung der Soforthilfe
Bei Haushalten oder kleinen / mittleren Gewerbetreibenden (SLP-Kunden) errechnen wirdie tatsächliche Entlastung (Soforthilfe) auf Grundlage von einem Zwölftel desJahresverbrauchs, den wir für die Entnahmestelle im September 2022 prognostizierthaben. Dazu wird der Gaspreis (Arbeitspreis) vom Dezember 2022 herangezogen.Zusätzlich wird der Grundpreis für den Monat Dezember erlassen.Bei leistungsgemessenen Kunden (RLM-Kunden) wird statt des prognostiziertenJahresverbrauchs der reale Verbrauch von November 2021 bis einschließlich Oktober2022 als Basis genommen, da hier die Verbrauchsdaten bereits vorliegen.Liegen uns weder Verbrauchsprognose noch Verbrauchswerte vor, verwenden wirersatzweise plausibilisierte beziehungswiese typische Verbrauchswerte für dieBerechnung.
Wann wird die Gaspreisbremse berücksichtig?
In Ihrer Jahresrechnung erhalten Sie Ihre zukünftigen Abschlagshöhe mitgeteilt. DieHöhe der Abschlagsbeträge sind noch ohne Berücksichtigung der Gaspreisbremseberechnet.Zum 01.03.2023 tritt dann die Gaspreisbremse in Kraft und Sie erhalten eineentsprechende Neuberechnung der Abschlagshöhe gesondert mitgeteilt.
Die Finanzierung der Energiepreisbremse kommt aus dem Haushalt des Bundes.Bei Gas und Wärme sind folgende Entlastungen und Preise vorgesehen.
SLP Gaskunden (Haushalte, Kleingewerbe) erhalten ein Entlastungskontingent von 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen Preis von 12 ct/kWh (inkl. Netzentgelte, Messentgelte und sonstige staatlich veranlasste Preisbestandteile einschließlich Umsatzsteuer) für die übrigen 20 % gilt der Vertraglich vereinbarte Preis mit den Stadtwerken.
Wie stark profitiert ein Haushalt von der Gaspreisbremse?
Die genaue Entlastung hängt von den Vertragspreisen und dem Verbrauch ab.
Hier ein allgemeines Beispiel für eine vierköpfige Familie:
Strompreisbremse
Das maßgebliche Unterscheidungskriterium für die Höhe der Entlastung bei Strom ist der jährliche Verbrauch.
Maßgeblich für die Aufteilung 80 %, 20 % ist die Verbrauchsprognose. Bei SLP Kunden (Haushalte, Kleingewerbe) ist die Verbrauchsprognose des Lieferanten.Die Entlastung greift ab dem 01.01.2023 für alle berechtigten Stromletztverbrauchern, wobei eine Auszahlung der Entlastungsbeträge für die Monate Januar und Februar gemäß § 49 StromPBG-E erst im März 2023 bei Abschlagskunden erfolgen soll.Derzeit sind wir an der Umsetzung und Parametrierung in unserem Abrechnungssystem. In den nächsten Wochen erhalten Sie von uns weitere Informationen zur geplanten Umsetzung und den monetären Auswirkungen zu Ihrem Abschlag.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme | BundesregierungIhre individuelle Ersparnis durch die Preisbremsen können Sie mit folgendem Rechner unter dem Link:https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/energiekostenrechnerberechnen.