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Aktuelles

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Gesetzliche Änderung beim Lieferantenwechsel und bei An- und Abmeldungen von Umzügen

Ab dem 6. Juni 2025 ermöglichen die Stadtwerke Herrenberg im Einklang mit der gesetzlichen Neuregelung der Energiewirtschaftsnovelle einen Stromanbieterwechsel innerhalb von nur 24 Stunden. Damit geht einher, dass rückwirkende An- und Abmeldungen beispielsweise bei Umzügen nicht mehr möglich sind.

 

Die Energiewirtschaftsnovelle wurde bereits im Jahr 2021 vom Bundestag verabschiedet. Diese regelt, dass ab dem 06. Juni 2025 ein Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden möglich sein muss. An Werktagen sind Stromanbieter in Deutschland damit verpflichtet, auf eine Kundenanfrage zum Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden Rückmeldung zu geben. Diese gesetzliche Neuerung zieht jedoch auch mit sich, dass Stromkunden ihren Stromzähler nicht mehr rückwirkend (bisher bis zu sechs Wochen), sondern nur noch für die Zukunft an- oder abmelden können.

 

Die Stadtwerke Herrenberg gehen damit einen weiteren Schritt in Richtung digitaler Kundenservice in Echtzeit. Ziel ist es, Prozesse einfacher, transparenter und kundenfreundlicher zu gestalten – und dabei den gesetzlichen Rahmen einzuhalten.

 

Die Neuerungen für Verbraucher auf einen Blick

  • Verbraucher können werktags innerhalb von 24 Stunden ihren Stromlieferanten wechseln.
  • Vertragliche Kündigungsfristen bleiben unberührt.
  • Die Frist für einen Wechsel beginnt am Folgetag um 0:00 Uhr.
  • Wechselmeldungen, die an Wochenenden oder Feiertagen eingehen, werden am nächsten Werktag bearbeitet. Die genauen Fristen sind im bundesweiten Fristenkalender (BDEW) geregelt.
  • Ein Lieferantenwechsel kann nur reibungslos mit der vorhandenen Marklokations-ID erfolgen. Bei Vertragsabschluss muss diese im Stromvertrag mitgeteilt werden.
  • Ein- und Auszüge müssen rechtzeitig gemeldet (14 Tage im Voraus) werden, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
  • Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin.

 

Was müssen Verbraucher bei Umzügen im Detail beachten?

Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Herrenberg können Ihren Vertrag bei Umzügen nicht mitnehmen, sondern müssen einen neuen Vertrag abschließen. Dazu müssen diese die Stadtwerke frühzeitig über einen Umzug informieren. Spätestens 14 Tage vor der Schlüsselübergabe sollte sowohl das Datum, als auch die neue Zählernummer gemeldet werden. Der geplante Umzug wird dann von den Stadtwerken vorgemerkt, sodass die neuen Daten fristgerecht bearbeitet werden können und der neue Vertrag rechtzeitig in Kraft tritt.

 

Am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln Stromkunden zusätzlich:

  • Den Zählerstand Ihrer alten Wohnung
  • Ihre neue Adresse für die Schlussrechnung
  • Den Zählerstand Ihrer neuen Wohnung

 

Was passiert, wenn Verbraucher ihre alte Wohnung nicht rechtzeitig abmelden?

Wer seinen Energieversorger nicht fristgerecht über den Umzug informiert, bleibt trotz Auszug weiterhin zahlungspflichtig, da Abmeldungen nur noch zum aktuellen Datum bearbeitet werden können. Die dann angefallenen Stromkosten müssen Stromkunden privatrechtlich mit Ihrem Nachmieter klären. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Kundinnen und Kunden die Stadtwerke 14 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug informieren. Das stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen auftreten.

 

Jetzt noch schneller zu den Stadtwerken wechseln

Verbraucher können nun also noch viel schneller zu den Stadtwerken Herrenberg wechseln – und erhalten bei uns grünen Strom zu fairen Preisen. Wir könnten morgen schon Ihr neuer Stromlieferant sein. Bei Interesse steht Ihnen gerne Frau Holl zur Verfügung oder Sie informieren sich auf unserer Homepage unter https://stadtwerke.herrenberg.de/gauenergie/strom.de .

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