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Mehrwertsteuer auf Gas steigt ab April
Die befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf die Belieferung mit Erdgas endet mit dem 31.03.2024. Danach beträgt die Mehrwertsteuer wieder 19 Prozent. Verbraucher und Verbraucherinnen sollten deshalb noch bis zum 31.03 ihre Zählerstände einreichen.
Im Oktober 2022 wurde die Mehrwertsteuer für Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Die Bundesregierung reagierte damit auf die hohe finanzielle Belastung der Bürger angesichts steigender Energiepreise durch den Ukrainekrieg. Am 31.03.2024 endet diese befristete Senkung und die Mehrwertsteuer wird wieder auf die ursprünglichen 19 Prozent angehoben. Die Kosten für Gas werden mit dieser Anpassung somit spürbar steigen.
Was bedeutet das für Verbraucher und Verbraucherinnen?
Für Verbraucher und Verbraucherinnen heißt das: Für das Gas, das sie bis zum 31.März 2024 verbraucht haben, werden 7 Prozent Mehrwertsteuer berechnet. Ab April sind es dann 19 Prozent. Die Stadtwerke Herrenberg empfehlen deshalb allen Verbrauchern und Verbraucherinnen bis zum 31.03.2024 ihre Zählerstände einzureichen. Andernfalls wird das bis März verbrauchte kostengünstigere Gas lediglich mit einem Schätzwert in der nächsten Abrechnung angegeben.
So können Verbraucher und Verbraucherinnen ihren Zählerstand einreichen:
- Über das Onlineformular der Stadtwerke Herrenberg
- Per Mail an Verbrauchsabrechnung@herrenberg.de
- Per Telefon: 07032 / 9481-0